Von A bis Zelt e.V. Logo
Neuigkeiten
Dezember 2023
Habt eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mitglieds- und Beitragsordnung


Stand: 30.07.2004

§ 1 Beantragung der Mitgliedschaft

(1)

Die Mitgliedschaft kann befristet oder unbefristet beantragt werden. Die unbefristete Mitgliedschaft umfasst das laufende Geschäftsjahr und verlängert sich dann automatisch um ein Jahr, sofern nicht Gründe gegen die Verlängerung vorliegen oder das Mitglied selbst kündigt.

(2)

Die befristete Mitgliedschaft dauert zwölf Monate und beginnt mit dem Ersten des Eintrittsmonats.

§ 2 Höhe und Zahlungsweise der Beiträge

(1)

Der Jahresbeitrag für Mitglieder ab 16 Jahren beträgt € 24,00.

(2)

Für Mitglieder unter 16 Jahren ermäßigt sich der Jahresbeitrag auf € 12,00.

(3)

Maßgeblich für die Höhe des Jahresbeitrages ist das Alter des Mitgliedes bei Fälligkeit des Beitrages.

(4)

Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar fällig. Der erste Mitgliedsbeitrag bei der unbefristeten Mitgliedschaft ist anteilig für die Anzahl der Monate der Mitgliedschaft zu entrichten. Der Monat des Eintritts wird dabei vollständig berücksichtigt. Der erste Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme in den Verein fällig.

(5)

Der Mitgliedsbeitrag kann in Bar, per Überweisung oder per Lastschriftverfahren bezahlt werden.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)

Durch die Mitgliedschaft entsteht kein Rechtsanspruch an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

(2)

Bei Ausschluss aus dem Verein besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Mitgliedsbeiträgen.

(3)

Die Übernahme von Leitungsfunktionen (Gruppenleiter, Lagerleiter) ist Mitgliedern vorbehalten.

(4)

Mitglieder des Vereins nehmen an kostenpflichtigen Veranstaltungen des Vereins zu günstigeren Bedingungen teil.


Die Mitglieds- und Beitragsordnung gibt es auch als PDF-Datei auf der Formular-Seite.